Honorare
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Die Honorarstruktur basiert in erster Linie auf den individuellen Vereinbarungen mit meinen Mandanten, die in der Regel den Zeitaufwand widerspiegeln. In einigen Fällen werden auch spezielle Honorarvereinbarungen getroffen, die den spezifischen Bedürfnissen und Interessen meiner Mandanten gerecht werden. Gemäss den Standesregeln des Anwaltsverbandes fordere ich angemessene Kostenvorschüsse.
Mein Standard-Stundensatz beträgt in der Regel Fr. 250.-. Je nach Fall können jedoch Abweichungen nach oben oder unten vorkommen.
Für Mandanten mit begrenzten finanziellen Mitteln prüfe ich, ob sie für die kostenlose Rechtspflege in Frage kommen. Falls dies zutrifft, übernimmt der Staat unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise, vorbehaltlich einer späteren Rückforderung.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und uns darauf hingewiesen wird, bemühe ich mich, eine Kostenzusage von der Versicherung zu erhalten.
Mein modernes Leistungserfassungsprogramm ermöglicht es mir, jederzeit detaillierte Zwischenabrechnungen zu erstellen und transparent über den Stand unserer Leistungen Auskunft zu geben.
Wenn Sie Fragen oder Erwartungen bezüglich meiner Honorar- und Kostenpolitik haben, zögern Sie bitte nicht, diese im Erstgespräch anzusprechen.